{"id":1226,"date":"2021-08-23T14:04:13","date_gmt":"2021-08-23T14:04:13","guid":{"rendered":"https:\/\/sowibefo-regensburg.de\/?page_id=1226"},"modified":"2022-08-05T10:53:11","modified_gmt":"2022-08-05T10:53:11","slug":"vereinssatzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/sowibefo-regensburg.de\/en\/vereinssatzung\/","title":{"rendered":"Association statutes"},"content":{"rendered":"<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"1226\" class=\"elementor elementor-1226\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-5616240 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"5616240\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-ded6342\" data-id=\"ded6342\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-0d85d30 elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"0d85d30\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h1 class=\"elementor-heading-title elementor-size-large\">Satzung des Vereins f\u00fcr sozialwissenschaftliche Beratung und Forschung e. V.<\/h1>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-23510fe elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"23510fe\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-18fc4e6\" data-id=\"18fc4e6\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-29e4062 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"29e4062\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><span style=\"font-size: 12pt;\">Beschlossen auf der Gr\u00fcndungsversammlung am 28.07.2009 in Regensburg, zur Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Regensburg, erg\u00e4nzt auf der Jahreshauptversammlung am 5.12.2018<\/span><\/p><p><strong>\u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><br \/>1. Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8222;Verein f\u00fcr sozialwissenschaftliche Beratung und Forschung\u201c kurz: SoWiBeFo und soll in das Vereinregister eingetragen werden. Nach Eintragung erh\u00e4lt er den Zusatz e. V.<br \/>2. Er hat seinen Sitz in Regensburg.<br \/>3. Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p><p><strong>\u00a7 2 Zweck des Vereins<\/strong><br \/>1. Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung au\u00dferuniversit\u00e4rer sozialwissenschaftlicher Forschung, Beratung, Durchf\u00fchrung und Begleitung von Vorhaben der Entwicklung und Forschung in der Berufsbildung und der Regionalentwicklung, insbesondere auf den Gebieten Kultur und Bildung sowie der Besch\u00e4ftigungs- und Arbeitsmarktpolitik.<br \/>2. Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine Zuwendungen aus Vereinsmitteln. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<br \/>3. Die Vereins\u00e4mter sind Ehren\u00e4mter.<\/p><p><strong>\u00a7 3 Erwerb der Mitgliedschaft<\/strong><br \/>Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche oder juristische Person werden. \u00dcber den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Minderj\u00e4hrige bed\u00fcrfen der Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters. Der Eintritt wird mit Aush\u00e4ndigung einer schriftlichen Aufnahmeerkl\u00e4rung wirksam.<\/p><p><strong>\u00a7 4 Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><br \/>1. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.<br \/>2. Der Austritt ist dem Vorstand gegen\u00fcber schriftlich zu erkl\u00e4ren. Der Austritt ist unter Einhaltung von 1 Monat zum Schluss eines Gesch\u00e4ftsjahres m\u00f6glich.<br \/>3. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Satzung oder die Interessen des Vereins verst\u00f6\u00dft. \u00dcber den Ausschluss entscheidet auf Antrag des Vorstands die Mitgliederversammlung mit \u00be Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Vor dem Ausschluss ist den Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.<br \/>4. Eine Streichung der Mitgliedschaft ist zul\u00e4ssig, wenn das Mitglied trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung durch den Vorstand mit der Zahlung des Beitrages im R\u00fcckstand ist. Die Streichung kann durch den Vorstand erst beschlossen werden, wenn seit Absendung des zweiten Mahnschreibens, das den Hinweis auf die Streichung zu enthalten hat, 3 Monate vergangen sind.<\/p><p><strong>\u00a7 5 Beitr\u00e4ge<\/strong><br \/>Von den Mitgliedern werden Beitr\u00e4ge erhoben, deren H\u00f6he bzw. F\u00e4lligkeit von der Mitgliederversammlung bestimmt wird.<\/p><p><strong>\u00a7 6 Organe des Vereins<\/strong><br \/>Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.<\/p><p><strong>\u00a7 6a Haftungsbegrenzung<\/strong><br \/>Vorstand und sonstige Organe des Vereins haften dem Verein f\u00fcr einen bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten entstandenen Schaden nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit. Dies gilt auch f\u00fcr die Haftung gegen\u00fcber Mitgliedern des Vereins oder Dritten.<\/p><p><strong>\u00a7 7 Vorstand<\/strong><br \/>1. Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem 3. Vorsitzenden (Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB). Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich durch jedes dieser Vorstandsmitglieder allein vertreten.<br \/>2. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt. Er bleibt bis zur satzungsgem\u00e4\u00dfen Neuwahl im Amt. Scheidet ein Vorstandsmitglied w\u00e4hrend der Amtsperiode aus, so ist der Vorstand berechtigt, f\u00fcr die restliche Amtsperiode ein neues Vorstandsmitglied hinzu zu w\u00e4hlen.<br \/>3. Dem Vorstand obliegt neben der Vertretung des Vereins die Wahrnehmung der Vereinsgesch\u00e4fte nach Ma\u00dfgabe der Satzung und der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung. Mit der Durchf\u00fchrung seiner Aufgaben kann der Vorstand einen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer beauftragen.<\/p><p><strong>\u00a7 8 Mitgliederversammlung<\/strong><br \/>1. Die Mitgliederversammlung findet einmal im Kalenderjahr statt. Sie ist ferner einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder die Einberufung von mindestens 1\/10 der Vereinsmitglieder unter Angabe des Zweckes und der Gr\u00fcnde vom Vorstand verlangt wird.<br \/>2. Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand mindestens zwei Wochen vor dem Versammlungstermin schriftlich einzuberufen. <span class=\"TextRun SCXW85366760 BCX0\" lang=\"DE-DE\" xml:lang=\"DE-DE\" data-contrast=\"none\"><span class=\"NormalTextRun SCXW85366760 BCX0\">The meeting shall be convened in text form. The period shall commence on the day following the dispatch of the invitation. The invitation shall be deemed to have been received by the member if it is addressed to the last postal or e-mail address provided by the member to the Association in text form.<\/span><\/span> Mit der Einberufung ist gleichzeitig die vorgesehene Tagesordnung mitzuteilen. Beschlussf\u00e4hig ist jede ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung.<br \/>3. Bei Beschl\u00fcssen und Wahlen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen der anwesenden Mitglieder. Stimmenthaltungen werden nicht gez\u00e4hlt. Zu einem Beschluss, der eine \u00c4nderung der Satzung enth\u00e4lt, ist eine Mehrheit von \u00be der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen der anwesenden Mitglieder erforderlich. Die \u00c4nderung des Vereinszweckes bedarf einer Mehrheit von \u00be der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen der anwesenden Vereinsmitglieder.<br \/>4. \u00dcber die in der Mitgliederversammlung gefassten Beschl\u00fcsse ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Versammlungsleiter und Schriftf\u00fchrer zu unterzeichnen ist. <br \/>(5) The General Meeting may also be held by means of electronic communication, e.g. audio or video conferencing, or in a mixed meeting of those present and audio or video conferencing. The Board of Directors shall decide whether the General Meeting shall be held in a meeting or by means of electronic communication or in a mixed meeting of those present and audio or video conferencing.<\/p><p><strong>\u00a7 9 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><br \/>1. Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur auf einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden, bei der 2\/3 der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein m\u00fcssen. Zur Beschlussfassung ist eine Mehrheit von \u00be der erschienen Mitglieder notwendig.<br \/>2. Ist die Mitgliederversammlung nicht beschlussf\u00e4hig, ist innerhalb von vier Wochen eine erneute Mitgliederversammlung einzuberufen, die dann unabh\u00e4ngig von der Zahl der einberufenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig ist. Hierauf ist in der Einladung hinzuweisen.<br \/>3. Die Liquidation erfolgt durch die zum Zeitpunkt der Aufl\u00f6sung amtierenden Vorstandsmitglieder, sofern von der Mitgliederversammlung keine anderen Liquidatoren bestellt werden.<br \/>4. Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an Kontakt e. V., Hemauer Str. 6, 93047 Regensburg, der es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige und mildt\u00e4tige Zwecke zu verwenden hat.<\/p><p>Die Satzungs\u00e4nderung wurde am 05.12.2018 von der Mitgliederversammlung beschlossen.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des Vereins f\u00fcr sozialwissenschaftliche Beratung und Forschung e. V. Beschlossen auf der Gr\u00fcndungsversammlung am 28.07.2009 in Regensburg, zur Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Regensburg, erg\u00e4nzt auf der Jahreshauptversammlung am 5.12.2018 \u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr1. Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8222;Verein f\u00fcr sozialwissenschaftliche Beratung und Forschung\u201c kurz: SoWiBeFo und soll in das Vereinregister eingetragen werden. Nach Eintragung erh\u00e4lt er den Zusatz e. V.2. Er hat seinen Sitz in Regensburg.3. Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr. \u00a7 2 Zweck des Vereins1. Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung au\u00dferuniversit\u00e4rer sozialwissenschaftlicher Forschung, Beratung, Durchf\u00fchrung und Begleitung von Vorhaben der Entwicklung und Forschung in der Berufsbildung und der Regionalentwicklung, insbesondere auf den Gebieten Kultur und Bildung sowie der Besch\u00e4ftigungs- und Arbeitsmarktpolitik.2. 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